Vater staat hilft mit
Als Auftraggeber profitieren Sie bei der Beschäftigung eines "Juwels" von steuerlichen Vergünstigungen, die durch das "Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen" geregelt werden.
Was wird begünstigt?
Begünstigt sind sogenannte "haushaltsnahe Dienstleistungen" wie z.B. Reinigung durch einen Dienstleister, Kinderbetreuung, Rasen mähen, Fenster putzen, Teppich reinigen und ggf. einfach zu verrichtende Handwerksarbeiten (Reparaturarbeiten in der eigenen Wohnung u.ä.); dabei ist es egal, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.
Wie hoch ist die Steuerersparnis?
Die Förderung wurde auf 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000,- € ausgeweitet, höchstens also 4.000,- € pro Jahr. Im Gegensatz zu Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder Sonderausgaben wird der zulässige Betrag nicht vom steuerpflichtigen Einkommen, sondern direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.
Ihr Vorteil
Ein Beispiel:
Diese 600,- € können Sie direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Was müssen Sie dabei beachten?
Übrigens
Die Angaben auf dieser Seite sollen Ihnen einen ersten Anhaltspunkt verschaffen; für ihre Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. Nähere Informationen holen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt ein.