"Der Erfolg eines Unternehmens beruht im Wesentlichen darauf, dass beide Seiten zufrieden sind."
Der Grundgedanke unseres Unternehmens ist es, den Kunden eine echte Alternative zur Schwarzarbeit zu bieten. Natürlich tragen wir aber auch Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit und Stabilität des Betriebes; und gute Arbeit soll auch angemessen vergütet werden. Unseriöse Dumpingpreise und andere "Kampfangebote" sind daher nicht unsere Sache.
Parallel zur Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes ab 01. Oktober 2022 wurde für die gewerbliche Reinigung ein tariflicher Mindestlohn i.H.v. 13,- € beschlossen.Der zunehmende Mangel an Arbeitskräften macht sich leider auch in unserer Branche sehr bemerkbar. Um konkurrenzfähig zu bleiben, werden wir den Stundenlohn ab Oktober 2022 auf 13,- € erhöhen zuzüglich einer "Einsatzpauschale". Da die Arbeitnehmer*innen gemäß den gesetzlichen Vorgaben versichert sind, fallen die Lohnnebenkosten entsprechend hoch aus. Wir berechnen daher bei Privathaushalten grundsätzlich einen Stundenpreis von 29,50 € zuzüglich einer Pauschale pro Einsatz i.H.v. 5,50€ (jeweils netto)*.
Für die Glasreinigung wird ein Stundenpreis i.H.v. 39,- € netto erhoben.
Sondereinsätze (z.B. Bauendreinigungen o.ä.) werden zu einem gesonderten Stundenpreis berechnet. Da diese Einsätze in der Regel einen hohen Aufwand an Reinigungsmaterial verursachen und unter Umständen auch den Einsatz von Maschinen bedingen, wird hierfür ein Stundensatz von mindestens 35,- € netto berechnet; dies wird vorher mit Ihnen im Einzelnen abgesprochen.
Für die Glasreinigung sowie für einmalige und Sondereinsätze im Kölner Raum (Umkreis ca. 20 km) wird eine An- und Abfahrtspauschale in Höhe ab 20,- € berechnet; weitere Entfernungen nach Absprache.
Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise. Dazu kommen jeweils 19% Mwst. - allerdings profitieren Sie als Auftraggeber*in von erheblichen Steuererleichterungen.
Übrigens:
- Sie Reinigungsmittel und -werkzeug selbst stellen;
- der Anfahrtsweg zu Ihnen durch gezielte Auswahl des Juwels und eine optimale Zeitverteilung wirtschaftlich gehalten werden kann.
Wussten Sie übrigens, dass im aktuellen Regierungsprogramm geplant ist, ab 2023 Haushaltsdienstleistungen durch die Gewährung von staatlichen Zuschüssen zu fördern?
Nähere Infos finden Sie hier
* Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat 2019 in einer beispielhaften Berechnung auf Grundlage eines fiktiven Stundenlohns von 9,50 € einen Nettopreis von 19,68 € errechnet. Unter Berücksichtigung des aktuellen Stundenlohnes zuzgl. der von uns noch gewährten Leistungen wie z.B. Fahrkostenzuschüsse sowie der allgemeinen Inflation haben wir unseren Stundenverrechnungssatz auf 29,50 € netto festgesetzt.
"Preiswertere" Angebote, insbesondere auch von Online-Agenturen, sollten daher kritisch hinterfragt werden; lesen Sie dazu auch unsere Ausführungen unter "Häufige Fragen/Da gibt es aber auch preiswertere Angebote?!".
Wussten Sie übrigens, dass im aktuellen Regierungsprogramm geplant ist, ab 2023 Haushaltsdienstleistungen durch die Gewährung von staatlichen Zuschüssen zu fördern?
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