Rheinische Hausjuwelen

Preise

"Der Erfolg eines Unternehmens beruht im Wesentlichen darauf, dass beide Seiten zufrieden sind."

Der Grundgedanke unseres Unternehmens ist es, den Kunden eine echte Alternative zur Schwarzarbeit zu bieten. Natürlich tragen wir aber auch Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit und Stabilität des Betriebes; und gute Arbeit soll auch angemessen vergütet werden. Unseriöse Dumpingpreise und andere "Kampfangebote" sind daher nicht unsere Sache.

Parallel zur Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes ab 01. Oktober 2022 wurde für die gewerbliche Reinigung ein tariflicher Mindestlohn i.H.v. 13,- € beschlossen.
Für 2024 ist nach bisherigem Stand eine Erhöhung auf 13,50€ vorgesehen. Hier sind aber mit großer Wahrscheinlichkeit Nachverhandlungen zu erwarten - insbesondere wenn der gesetzliche Mindestlohn auf 14,-€ erhöht wird.


Um konkurrenzfähig zu bleiben, werden wir in Anlehnung an den Tarifvertrag den Stundenlohn ab Januar 2024 vorerst auf 13,50 € erhöhen (zuzüglich einer "Einsatzpauschale" und weiterer Vergünstigungen wie Fahrkostenzuschuss u.ä.). Unter Berücksichtigung der Lohnnebenkosten  berechnen wir daher bei Privathaushalten grundsätzlich einen Stundenpreis von 29,50 € zuzüglich einer Pauschale pro Einsatz i.H.v. 5,50€ (jeweils zzgl. MwSt.)*.

Für die Glasreinigung wird ein Stundenpreis i.H.v. 39,- € zzgl. MwSt. erhoben.

Sondereinsätze (z.B. Bauendreinigungen o.ä.) werden zu einem gesonderten Stundenpreis berechnet. Da diese Einsätze in der Regel einen hohen Aufwand an Reinigungsmaterial verursachen und unter Umständen auch den Einsatz von Maschinen bedingen, wird hierfür ein Stundensatz von mindestens 35,- € netto berechnet; dies wird vorher mit Ihnen im Einzelnen abgesprochen.

Für die Glasreinigung sowie für einmalige und Sondereinsätze im Kölner Raum (Umkreis ca. 20 km) wird eine An- und Abfahrtspauschale in Höhe ab 20,- € netto berechnet; weitere Entfernungen nach Absprache.

Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise. Dazu kommen jeweils 19% Mwst. - allerdings profitieren Sie als Auftraggeber*in von erheblichen Steuererleichterungen.

Übrigens:

Mehrkosten können vermieden werden, wenn
  • Sie Reinigungsmittel und -werkzeug selbst stellen;
  • der Anfahrtsweg zu Ihnen durch gezielte Auswahl des Juwels und eine optimale Zeitverteilung wirtschaftlich gehalten werden kann.
Regelmäßige Einsätze werden grundsätzlich ab mindestens 2 Stunden wöchentlich durchgeführt.

 

Die Rechnungen werden auf der Grundlage von Stundenzetteln erstellt, die von Ihrem Juwel ausgefüllt und nach Möglichkeit von Ihnen abgezeichnet werden sollen (eine Ausfertigung wird in jedem Falle am Monatsende bei Ihnen hinterlegt). Die Abrechnung erfolgt in Viertelstundenschritten.
Sie bezahlen also nur die Stunden, die tatsächlich geleistet worden sind.

Wussten Sie übrigens, dass im aktuellen Regierungsprogramm geplant ist, Haushaltsdienstleistungen durch die Gewährung von staatlichen Zuschüssen zu fördern?
Nähere Infos finden Sie hier

* Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat 2019 in einer beispielhaften Berechnung auf Grundlage eines fiktiven Stundenlohns von 9,50 € einen Nettopreis von 19,68 € errechnet. Unter Berücksichtigung des aktuellen Stundenlohnes zuzgl. der von uns noch gewährten Leistungen wie z.B. Fahrkostenzuschüsse sowie der allgemeinen Inflation haben wir unseren Stundenverrechnungssatz auf 29,50 € netto festgesetzt.

"Preiswertere" Angebote, insbesondere auch von Online-Agenturen, sollten daher kritisch hinterfragt werden; lesen Sie dazu auch unsere Ausführungen unter "Häufige Fragen/Da gibt es aber auch preiswertere Angebote?!".

Nähere Infos zu dem geplanten staatlichen Zuschüssen finden Sie hier