Rheinische Hausjuwelen

Preise

"Der Erfolg eines Unternehmens beruht im Wesentlichen darauf, dass beide Seiten zufrieden sind."

Der Grundgedanke unseres Unternehmens ist es, den Kunden eine echte Alternative zur Schwarzarbeit zu bieten. Natürlich tragen wir aber auch Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit und Stabilität des Betriebes; und gute Arbeit soll auch angemessen vergütet werden. Unseriöse Dumpingpreise und andere "Kampfangebote" sind daher nicht unsere Sache.

Bei der Lohnberechnung orientiere ich mich grundsätzlich am Tarifvertrag für die Gebäudereinigung. Ab 2026 wird der tarifliche Einstiegslohn auf 15,- € /Std. erhöht. Ein 13. Monatseinkommen konnte – vorerst – noch nicht durchgesetzt werden.

Um konkurrenzfähig zu bleiben, werden wir in Anlehnung an den Tarifvertrag den Stundenlohn ab Januar 2026 auf 15,- € erhöhen. Durch die zusätzlich gezahlte "Einsatzpauschale" sowie weitere Vergünstigungen wie Fahrkostenzuschuss u.ä. ergibt sich ein Stundenlohn von über 16,- € für unsere Mitarbeiterinnen.

Unter Berücksichtigung der Lohnnebenkosten  berechnen wir daher bei Privathaushalten ab 01. Januar 2026 einen Stundenpreis von 31,50 € zuzüglich einer Pauschale pro Einsatz i.H.v. 6,50  € (jeweils zzgl. MwSt.)*. 
Für die Glasreinigung wird ein Stundenpreis i.H.v. 43,50 € (zzgl. MwSt.) erhoben.

Sondereinsätze
(z.B. Bauendreinigungen o.ä.) werden zu einem gesonderten Stundenpreis berechnet. Da diese Einsätze in der Regel einen hohen Aufwand an Reinigungsmaterial verursachen und unter Umständen auch den Einsatz von Maschinen bedingen, wird hierfür ein Stundensatz von mindestens 35,- € zzgl. MwSt. berechnet; dies wird vorher mit Ihnen im Einzelnen abgesprochen.

Für die Glasreinigung sowie für einmalige und Sondereinsätze im Kölner Raum (Umkreis ca. 20 km) wird eine An- und Abfahrtspauschale in Höhe ab 20,- € netto berechnet; weitere Entfernungen nach Absprache.

Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise. Dazu kommen jeweils 19% Mwst. - allerdings profitieren Sie als Auftraggeber*in von erheblichen Steuererleichterungen.

Übrigens:

Mehrkosten können vermieden werden, wenn
  • Sie Reinigungsmittel und -werkzeug selbst stellen;
  • der Anfahrtsweg zu Ihnen durch gezielte Auswahl des Juwels und eine optimale Zeitverteilung wirtschaftlich gehalten werden kann.
Regelmäßige Einsätze werden grundsätzlich ab mindestens 2 Stunden wöchentlich durchgeführt.

 

Die Rechnungen werden auf der Grundlage von Stundenzetteln erstellt, die von Ihrem Juwel ausgefüllt und nach Möglichkeit von Ihnen abgezeichnet werden sollen (eine Ausfertigung wird in jedem Falle am Monatsende bei Ihnen hinterlegt). Die Abrechnung erfolgt in Viertelstundenschritten.
Sie bezahlen also nur die Stunden, die tatsächlich geleistet worden sind.

Wussten Sie übrigens, dass im aktuellen Regierungsprogramm geplant ist, Haushaltsdienstleistungen durch die Gewährung von staatlichen Zuschüssen zu fördern?
Nähere Infos finden Sie hier

* Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat 2019 in einer beispielhaften Berechnung auf Grundlage eines fiktiven Stundenlohns von 9,50 € einen Nettopreis von 19,68 € errechnet. Eine realistische Preiskalkulation beträgt somit mindestens das Doppelte des Stundenlohnes, um auch die anfallenden Lohnnebenkosten, Versicherungen, Umlagen, Zuschüsse usw.  aufzufangen. Darüber hinaus muss auch ein Gewinn erzielt werden, um den Fortbestand des Betriebes zu gewährleisten.

"Preiswertere" Angebote, insbesondere auch von Online-Agenturen, sollten daher kritisch hinterfragt werden; lesen Sie dazu auch unsere Ausführungen unter "Häufige Fragen/Da gibt es aber auch preiswertere Angebote?!".

Nähere Infos zu den geplanten staatlichen Zuschüssen finden Sie hier